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Das Thema Zoll und Außenhandel ist unerschöpflich. Ständige Neuerungen lassen es nie langweilig werden. Erfahren Sie hier wichtige Neuigkeiten oder auch einfach interessantes für Ihren Arbeitsbereich. 

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24.08.2018

Geschäftsleitung im Zielkreuz der Behörden

Geldbußen und Gefängnisstrafen durch Organisationsverschulden

Für Unternehmen, die international Handel betreiben, ist es in der heutigen Zeit ohne Fachberatung und der Nutzung von IT-Ressourcen praktisch nicht mehr möglich gesetzeskonform zu handeln. Der Umfang des zu beachtenden Rechts ist sehr hoch und die Anforderungen an die Unternehmen werden zunehmend komplexer.
Jedes Unternehmen sollte jedoch großen Wert darauf legen stets rechtskonform zu handeln und somit auch ein sauberes Image zu behalten und als zuverlässiger Partner gegenüber Behörden und Geschäftspartnern auftreten.

Aber warum ist das sogenannte. „Foreign Trade Compliance System“ so wichtig und was versteht man überhaupt darunter?

Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Nachhaltigkeitsmanagement und viele weitere Managementsysteme sind heute Standard. Jedes Unternehmen hat für jedes System mindestens einen Mitarbeiter, der sich um die Organisation und Koordination kümmert. Optimierung von Kommunikationsstrukturen, Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Umweltpolitik der Organisation und die Integration von Konzepten und Instrumenten zur Verbesserung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte in die Organisation wird damit geleistet. Wir wollen diese Systeme nicht klein reden, alle haben ihre Daseinsberechtigung und sind immens wichtig.
Doch nun zur Foreign Trade Compliance. Wieso wird diesem, so wichtigen, System vermeintlich nur in großen Unternehmen bzw. Konzernen Beachtung geschenkt (wobei wir denken, dass auch viele der „Großen“ noch Handlungsbedarfe haben)?
Zerlegen wir das Thema einfach!

Was ist „Foreign Trade Compliance“?
Darunter wird die Einhaltung aller Exportkontrollvorschriften, Embargos, Anti-Terrorismusmaßnahmen und allen weiteren zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften verstanden. Nennen wir an dieser Stelle ein paar Beispiele:
• Außenwirtschaftsgesetz
• Außenwirtschaftsverordnung
• EG-Dual-Use-Verordnung
• Unionszollkodex
• uvm.
Das geltende Recht, dass sich natürlich regelmäßig ändert, einzuhalten bzw. gegen alle notwendigen Regularien zu prüfen, kann viel Zeit in Anspruch nehmen und sollte unbedingt in betroffenen Unternehmen eine eigene Stelle ausmachen. Doch nicht nur der Dschungel aus Vorschriften macht die Materie komplex sondern, dass was darunter zu betrachten ist. Güter, Handels- und Vermittlungstätigkeiten, Dienstleistungen und Know-how Transfer im und ins Ausland und die Beachtung handelspolitischer Maßnahmen.
Stichpunktartig bedeutet dies:
• mein Geschäftsmodell
• meine Waren / Produkte
• Bereitstellung von technischen Zeichnungen
• Softwaredownloads bzw. die Möglichkeit zum Download im Ausland
• restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (Finanzsanktionen)
• …

„Mein Unternehmen betreibt keinen Handel mit terroristischen Personen und meine Produkte sind harmlos!„

Das mag sein, aber sind sie sich sicher?
Es ist absolut zu empfehlen die eigene Organisation einmal einer IST-Analyse zu unterziehen. D.h. den Fragen nachzugehen, wo liegen die größten Risiken im Außenhandel für mein Unternehmen? Welche Trade-Compliance-Verantwortlichkeiten, Rollen oder Prozesse sind bereits definiert? Gibt es bereits Systeme, die gegen die genannten Vorschriften prüfen? Danach kann ein SOLL-IST Vergleich dargestellt und durch Fachberater implementiert und begleitet werden.
Verstöße können strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen für Unternehmen und Einzelpersonen nach sich ziehen. Das Unternehmen kann ferner auf „schwarze Listen“ kommen und von weiteren Aufträgen und Geschäftsbeziehungen ausgeschlossen werden. Wir verweisen hier höchst aktuell auf den massiven Rückzug großer europäischer Konzerne aus dem Iran unter dem Druck US-amerikanischer Sanktionsregeln im Exportrecht.

„Naja, die Konsequenzen trägt eben dann der Mitarbeiter, der den Bock geschossen hat!“

Definitiv NICHT. Die Ermittlungen werden direkt gegen leitende Personen des Unternehmens eingeleitet, da diese für rechtswidrige Verstöße haftbar gemacht werden können. Dies bedeutet also, wenn sich leitende Personen und die Geschäftsführung nicht um eine angemessene Foreign-Trade-Compliance-Organisation kümmern, in der entsprechende Prozesse organisiert und kontrolliert werden, droht diesen die persönliche Haftung wegen eines Aufsichts- und Organisationsverschulden. Was jedoch nicht bedeutet, dass gegen die Mitarbeiter keine Sanktionen verhängt werden können. Diese treffen im Großen und Ganzen jeden, dem der Verstoß anzulasten ist.
Fazit: Das wichtigste bei diesem Thema ist die „Awareness“ bei der obersten Leitung. Wenn Sie als Teil der Geschäftsführung, als leitender Angestellter oder als Mitarbeiter Zweifel an der Organisation im Unternehmen haben, dann sollten sie dringend was tun.
Die Erfahrung zeigt, dass die Unternehmen meist erst auf das Thema aufmerksam werden, wenn etwas schief gegangen ist und der Verstoß nicht mehr geheilt werden kann. Verstöße werden streng bestraft. So können z.B. ungenehmigte Ausfuhren Geldstrafen bis zu 500.000 Euro und Gefängnisstrafen bis zu fünfzehn Jahren nach sich ziehen.

Und nun haben wir noch nicht über die US-Re-Exportkontrolle gesprochen…

Wer nun denkt die Foreign-Trade-Compliance sei teuer, der soll es mal ohne Compliance versuchen!



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