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Das Thema Zoll und Außenhandel ist unerschöpflich. Ständige Neuerungen lassen es nie langweilig werden. Erfahren Sie hier wichtige Neuigkeiten oder auch einfach interessantes für Ihren Arbeitsbereich. 

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07.08.2018

Die neue EG-Dual-Use-VO

Am 28. September 2016 wurde durch die EU-Kommission ein Entwurf zur Neufassung der Dual-Use-Verordnung vorgelegt
Für Unternehmen, die Import und Export betreiben, ist es unerlässlich die Normen des Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Es ist nicht nur unerlässlich, sondern sogar verpflichtend!
Aber Warum?
Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei und dennoch gibt es so viele Vorschriften wie auf kaum einem anderen Rechtsgebiet. Beim bestehenden System gibt der Gesetzgeber den Behörden die Möglichkeit sensible Geschäfte einer näheren Prüfung zu unterziehen. Dabei kann sichergestellt werden, dass sensible Güter nicht in die Hände von gefährlichen Empfängern geraten.
Sensible Geschäfte?
Habe ich als Unternehmen
sensible Waren
an sensible Personen
an sensible Destinationen?
Genau diese Fragen müssen Sie sich als Unternehmen stellen!
Zusammenfassend gibt es Beschränkungen beim Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigem Wirtschaftsverkehr.
Wobei unter "Güter" nicht nur Waren fallen, sondern auch Software und der Technologietransfer.
Ja richtig, auch Downloads im Ausland oder zumindest die Möglichkeit dazu, z.B. im Rahmen einer Cloud können unter die Genehmigungspflicht fallen.

Was soll nun noch dazu kommen?

Der Bereich der technischen Unterstützung soll ausgeweitet werden.Alltägliche Tätigkeiten, wie z.B. Service oder Reparatur könnte unter die Ausfuhrkontrolle fallen.
Der Tatbestand des Gutes mit doppeltem Verwendungszweck wird erweitert definiert. Neben der zivilen Verwendung und der militärischen Verwendung soll auch die Verwendung im Rahmen der Überwachung von Personen sowie der sonstigen Menschenrechtsverletzung umfasst werden.
Die Güterlisten sollen erweitert werden und daneben soll es eigene europäische Listen geben.
Die Neufassung verfolgt dabei die Ziele der Harmonisierung und Vereinfachung der Vorschriften zu Dual-Use-Gütern sowie die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für bestimmte Güter und Technologien, die sowohl zivilen Zwecken dienen, aber auch für Menschenrechtsverletzungen oder terroristische Handlungen eingesetzt werden können.



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