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Foreign Trade
 

Qualifizierung - Brexit

Auch wenn zahlreiche Details für die Trennung des Vereinigten Königreich von Großbritannien und der EU-27 am 29.03.2019 noch nicht verhandelt und festgelegt sind und dies insbesondere im Bereich der Warenverkehre und dem Zoll für eine große Verunsicherung sorgt, so ergibt sich damit auf keinen Fall ein rechtsfreier Zustand. Dafür gibt es mit den Abkommen und Regelungen der GATT/WTO und der World Customs Organization (WCO) einen konkreten Rahmen, der auch ohne ein zollrechtliches Abkommen zum Brexit zur Anwendung kommt.

In der Vielzahl der politischen Äußerungen zwischen einer Zollunion, einer privilegierten Partnerschaft, einer Freihandelszone und einem völlig neuen Handelsabkommen gehen die umfangreich bestehenden fachlichen Regelungen unter. Seitens der EU und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien herrscht lediglich Einigkeit darüber, dass der jetzige Binnenmarkt in der EU (eine Zollunion) aufgegeben wird. 

Wir vermitteln Ihnen zum einen den Mindestumfang der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen, die mit dem Brexit zur Anwendung kommen, und zum anderen den jeweils aktuellen Stand der Verhandlungen für die Neugestaltung der Handelsbeziehungen im gegenseitigen Warenverkehr. Dazu zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung auf.