co2consult ist Dienstleister in der externen Prüfung von Sanktionslisten. Die rechtlichen Grundlagen zu den Sanktionslisten geben nicht vor, wer in welcher Form und Häufigkeit gegen diese Listen zu prüfen hat. Dies ist eine individuelle Entscheidung im Rahmen des Risikomanagements, welche dann unternehmensspezifisch abhängig zum identifizierten Risiko umzusetzen ist.
Häufig stellt sich dabei heraus, dass Ihr Unternehmen viele dieser rechtlichen Grundlagen nicht überprüfen muss und insbesondere auch nicht jede Transaktion automatisiert prüfen muss. Dann gilt es angemessene Prüfroutinen organisatorisch und IT-technisch für eine punktgenaue spezifische Prüfung zu implementieren.
Wir unterstützen Sie in der Prüfung und Dokumentation (teilweise noch in der Entwicklung):